Barrierefreiheitserklärung

Die Evangelische Kirchengemeinde „KAPELLE DER VERSÖHNUNG“ ist bestrebt, ihre Website barriere-
frei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die genannte
Website.

Wir orientieren uns an den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-
Verordnung (BITV 2.0), § 12a BGG, sowie an den Prinzipien des Barrierefreiheits-
stärkungsgesetzes (BFSG), das am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft trat.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise barrierefrei. Sie entspricht teilweise den Anforderungen
der BITV 2.0 in Verbindung mit der EN 301 549 (europäische Norm für barrierefreie
IT) sowie den allgemeinen Anforderungen des BFSG.

Basierend auf einer Selbstbewertung mit dem WAVE-Tool (Web Accessibility Evalua-
tion Tool) https://wave.webaim.org ist unsere Website teilweise konform mit den
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA.

Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:

  • PDF-Dateien: Ältere PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Bei neuen Doku-
    menten achten wir zunehmend auf Barrierefreiheit.
  • Alternativtexte: Nicht alle Bilder enthalten passende Alternativtexte.
  • Kontraste und Schriftgrößen: Teilweise unzureichende Farbkontraste oder
    nicht skalierbare Schriftgrößen.
  • Tastaturnavigation: Einzelne Bedienelemente sind mit der Tastatur nicht voll-
    ständig erreichbar.
  • Formulare: Einige Formularelemente verfügen nicht über korrekt zugeordne-
    te Beschriftungen oder Rückmeldungen bei Fehlermeldungen.
  • Überschriftenstruktur: Die Hierarchie der Überschriften ist stellenweise nicht
    logisch aufgebaut, was die Orientierung erschwert.
  • Bedienelemente: Nicht alle interaktiven Elemente (z. B. Schaltflächen oder
    Links) sind eindeutig beschriftet oder für Screenreader verständlich.

Wir sind bemüht, diese Barrieren im Rahmen unserer personellen und technischen
Möglichkeiten schrittweise abzubauen.

Rückmeldungen und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge zur digitalen Barriere-
freiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre An-
frage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wen-
den:

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit der öffentlichen Stellen
c/o Bundesbeauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: durchsetzung@bfit-bund.d
Web: https://www.bfit-bund.de

Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 03.12.2025 erstellt und zuletzt überprüft.